Sportsubventionen

Die Kunstlaufsektion vom Eislauf-Club Zürich zahlt jeweils im April das sogenannte Cash-Back für das vergangene Clubjahr aus. Diese Auszahlung umfasst prozentuale Subventionen auf Clubkurse, Wettkämpfe und weitere Aktivitäten.
 
Die Höhe des Cash-Backs hängt davon ab, wie viele Subventionen der Club vom BASPO sowie von weiteren Organisationen erhält. Wir freuen uns sehr, diese Gelder im Sinne unserer Mitglieder weitergeben zu können und schätzen das Engagement aller Beteiligten sehr.
 
Wie bereits an der Generalversammlung angekündigt, gelten ab dem Clubjahr 2025/26 (1. Mai 2025 bis 30. April 2026) folgende Bedingungen für den Erhalt des Cash-Backs:
 
1. Aktive Mithilfe im Club
Mindestens 5 Arbeitsstunden pro Clubjahr, geleistet im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. April – beispielsweise bei einem Event oder in unterstützender Funktion.
 
Mögliche Einsatzbereiche (Beispiele):
 
• Sommercamp (August)
• Pre-Opening-Event (September)
• Herbstcamp (Oktober)
• SternliCup (Januar)
• Dolder Kinderparcours (Januar)
• Schaulaufen (März)
• Frühlingscamp (April)
• Mitgliederevents (werden separat angekündigt)
• Übernahme eines Ressorts im Club (kommt gerne auf uns zu!)
 
Die jeweils aktuelle Liste der Einsatzmöglichkeiten ist auf unserer Homepage unter HELFERLISTE einsehbar.
Bitte verwendet das dort verlinkte Online-Formular, um euch für einen Einsatzbereich zu registrieren.
 
Wichtig: Erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Vorstand gilt der Einsatzbereich als zugewiesen. Ohne Bestätigung ist der Einsatz nicht registriert.
 
Hinweis zur Verantwortung
• Bei Mitgliedern unter 18 Jahren sind die Eltern verpflichtet, die Arbeitsstunden zu leisten.
• Bei Mitgliedern über 18 Jahren erwarten wir den persönlichen Einsatz des Mitglieds selbst.
 
2. Regelmässige Teilnahme an Clubkursen
Anmeldung und Teilnahme an mindestens zwei Clubkursen pro Woche im Winterhalbjahr (Oktober bis März).
 
3. Ungekündigte Clubmitgliedschaft
Zum Zeitpunkt der Auszahlung im April muss eine aktive, ungekündigte Clubmitgliedschaft bestehen.
 
Wichtige Hinweise
• Ohne vollständige Erfüllung aller oben genannten Bedingungen besteht kein Anspruch auf die Cash-Back-Auszahlung.
• Bei Nichterfüllung entfällt der Anspruch ersatzlos.
• In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Krankheit, Verletzung) kann eine individuelle Lösung beantragt werden. Bitte meldet euch hierfür rechtzeitig beim Vorstand.
• Die Auszahlung sowie deren Höhe können nicht garantiert werden, da sie abhängig sind von den tatsächlich erhaltenen Subventionen durch BASPO und andere Förderinstitutionen.
 
Hintergrund der Anpassung
Die Anforderungen an den Club – und insbesondere an den Vorstand – sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Mittlerweile wurde ein Umfang erreicht, der in reiner Freiwilligenarbeit nicht mehr tragbar ist.
Wir sind deshalb mehr denn je auf die aktive Mithilfe unserer Mitglieder und Eltern angewiesen.
 
Mit den oben genannten Anpassungen möchten wir:
• sicherstellen, dass die vorhandenen Mittel gezielt an Mitglieder ausbezahlt werden, die sich im Clubleben engagieren und regelmässig am Training teilnehmen,
• und gleichzeitig das Miteinander und den Zusammenhalt innerhalb des Clubs stärken.
 
Wir sind überzeugt, dass ein persönliches Engagement – sei es von Eltern oder Seniormitgliedern – nicht nur zur Fairness beiträgt, sondern auch das Clubleben insgesamt bereichert.