Mitgliederrechte und -pflichten Eislaufclub Zürich
Präambel
Dieses Dokument legt die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Eislaufclub Zürich (nachfolgend "ECZ" genannt) fest. Es soll sicherstellen, dass alle Mitglieder in einem respektvollen, sicheren und unterstützenden Umfeld trainieren und sich weiterentwickeln können.
1. Rechte der Mitglieder
1.1 Teilnahme am Vereinsleben
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Jedes Mitglied hat das Recht, an allen vom ECZ organisierten Aktivitäten, Veranstaltungen und Trainingsprogrammen teilzunehmen, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.
1.2 Gleichbehandlung
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Alle Mitglieder haben das Recht auf Gleichbehandlung, unabhängig von Geschlecht, Alter, Nationalität oder Religion.
1.3 Nutzung der Einrichtungen
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Mitglieder haben das Recht, die vom ECZ bereitgestellten Einrichtungen und Ausrüstungen zu nutzen, unter Berücksichtigung der festgelegten Nutzungsbedingungen und Zeiten.
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Wintersaison KEB Dolder
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1 mal oder mehrmals pro Woche Clubkurs (4er - 6er Gruppen) On-Ice
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1 mal oder mehrmals pro Woche Off-Ice Training und/oder Ballett/Modern Dance
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Cash Back auf Clubkurse und Startgebühren falls die “Ämtli” ausgeführt wurden (Punkt 2.6)
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Persönliches Training auf Club-/Trainereis
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Teilnahme an Frühlings-, Herbst- und/oder Sommercamp
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Teilnahme an Club-Events
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Nutzung Vereinseingang und Clubgarderobe
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Bezug von Clubartikeln
1.4 Informationsrecht
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Mitglieder haben das Recht, regelmässig über wichtige Entwicklungen, Termine, Beschlüsse und andere relevante Vereinsangelegenheiten informiert zu werden.
1.5 Mitspracherecht
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Jedes Mitglied hat das Recht, an Mitgliederversammlungen teilzunehmen und dort Vorschläge einzubringen sowie über Vereinsangelegenheiten abzustimmen.
1.6 Schutz und Sicherheit
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Mitglieder haben das Recht auf eine sichere und gesunde Trainingsumgebung. Der ECZ verpflichtet sich, angemessene Massnahmen zum Schutz der Mitglieder zu ergreifen.
2. Pflichten der Mitglieder
2.1 Einhaltung der Vereinsregeln
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Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Satzung des ECZ, die Vereinsregeln sowie die Anweisungen der Trainer und des Vorstands zu beachten.
2.2 Respekt und Fairplay
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Mitglieder sind verpflichtet, sich respektvoll gegenüber anderen Mitgliedern, Trainern und Dritten zu verhalten, sowohl auf als auch neben dem Eis. Unsportliches Verhalten, Diskriminierung oder Belästigung jeglicher Art werden nicht toleriert.
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Mitglieder achten auf die Läuferin/den Läufer, welche(r) gerade sein Programm fährt.
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Mitglieder verhalten sich sowohl im Training als auch an Wettkämpfen nach den Regeln des Fairplay und “Cool and Clean” Konzepts
2.3 Zahlung der Mitgliedsbeiträge
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Mitglieder sind verpflichtet, die festgelegten Mitgliedsbeiträge pünktlich zu entrichten. Bei Zahlungsrückständen kann das Mitglied von der Teilnahme an Vereinsaktivitäten ausgeschlossen werden.
2.4 Sorgfaltspflicht
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Mitglieder sind verpflichtet, die Einrichtungen und Ausrüstungen des ECZ sorgsam zu behandeln und Schäden oder Mängel unverzüglich dem Vorstand zu melden.
2.5 Teilnahme an Vereinsaktivitäten
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Jedes Mitglied sollte regelmässig an Trainings und anderen Vereinsaktivitäten teilnehmen und sein Bestes geben, um die Ziele des Clubs zu unterstützen.
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In der Wintersaison auf der KEB Dolder wird folgendes erwartet:
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Mindestens 1-mal pro Woche Privatlektion/Semi-Privatlektion beim jeweiligen Haupttrainer oder ein anderes Trainerteam-Mitglied
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1-2 Mal pro Woche Teilnahme an Clubkursen (inkl. Off-Ice/Ballett)
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Teilnahme an Clubmeisterschaften (falls angeboten)
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SIS Kader: Teilnahme an Swiss-Cups zur Qualifikation für die Schweizermeisterschaften
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Teilnahme am Schaulaufen zum Saisonende
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Training in der Zwischensaison
2.6 Förderung des Vereinslebens
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Mitglieder sind aufgefordert, aktiv zur Förderung des Vereinslebens beizutragen, beispielsweise durch Mithilfe bei Veranstaltungen oder durch die Übernahme von Ämtern. Nur wer aktiv am Clubleben teilnimmt und auch mindestens ein “Ämtli” pro Jahr übernimmt hat Anspruch auf Cash-backs, falls der Club in der Lage ist solche auszuzahlen. Bei sehr jungen Mitgliedern können natürlich auch die Eltern das “Ämtli” übernehmen.
2.7 Einhaltung von Sicherheitsvorschriften
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Mitglieder müssen alle Sicherheitsvorschriften einhalten und die Anweisungen der Verantwortlichen zur Gewährleistung der Sicherheit auf und neben der Eisfläche befolgen.
3. Sanktionen bei Pflichtverletzungen
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Bei Verstössen gegen die Pflichten können Sanktionen verhängt werden, die von einer Ermahnung bis zum Ausschluss aus dem ECZ reichen. Die Art der Sanktion richtet sich nach der Schwere des Verstosses und wird vom Vorstand entschieden.
4. Schlussbestimmungen
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Dieses Dokument tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Änderungen bedürfen der Zustimmung bei der Generalversammlung und werden den Mitgliedern schriftlich mitgeteilt.
Zürich, den 1.9.2024
Eislaufclub Zürich (ECZ)
Der Vorstand